In zwei Minuten erklärt

Vom Personalfall zum unterschrifts­reifen Schreiben.

Mit Ton · Untertitel über das CC-SymbolOhne Cookies, direkt von dieser SeiteLieber selbst ausprobieren? Zum Probefall ↓

Herzlich willkommen!

Schön, dass Sie da sind. Diese Seite ist für alle gemacht, die in Ämtern, Gemeinden und Städten in Mecklenburg-Vorpommern Personalarbeit leisten. Zwei Minuten genügen, um zu sehen, was Prozesslotse für Sie tun kann.

Mario Gehrke · Gründer von Prozesslotse

Jeder Personalvorgang bis zum unterschrifts­reifen Schreiben. Für die richtige Gemeinde.

Prozesslotse führt Sie Schritt für Schritt durch Ihre Personalvorgänge – mit Rechtsgrundlage und Fundstelle an jeder Entscheidungsstelle, mit Personalrat und Fristen im Blick. Am Ende steht das Schreiben im Namen des richtigen Arbeitgebers. Entscheiden tun Sie.

68 Personalverfahren im Portfoliovon der Personalgewinnung bis zum Ruhestand – in 10 Bereichen
Keine KI im Entscheidungspfad Keine Personalakte Betrieb in Deutschland Aus M-V, für M-V
RandnotizGezählt wird bei der Gemeinde Beispielsee – nicht beim Amt.
Teilzeitantrag
Gemeinde Beispielsee
Amt Musterland
Antwort muss zugegangen sein bis
Fr 30.04.2027
Sonst verringert sich die Arbeitszeit wie beantragt.
§ 8 Abs. 5 S. 2 TzBfG
Textform gewahrt – Antrag per E-Mail § 126b BGB
23 Beschäftigte bei der Gemeinde – Anspruch nach § 8 TzBfG § 8 Abs. 7 TzBfG
Drei Wege mit Voraussetzung, Folge und Fundstelle – ungewichtet

Der Alltag in der Personalstelle

Eine Personalstelle. Viele Arbeitgeber. Kein Platz für Formfehler.

Im Amt arbeitet oft eine Personalstelle für mehrere Gemeinden – jede ein eigener Arbeitgeber, mit eigener Beschäftigtenzahl, eigenen Gremien und eigener Unterschrift. Die häufigen Fälle kennen Sie. Für die seltenen – und für alles mit Frist – müssen Sie nichts mehr im Kopf behalten.

Wenn

die Befristung nicht schriftlich vereinbart ist, bevor die Arbeit beginnt

dann gilt das Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit geschlossen.

§ 14 Abs. 4 TzBfG§ 16 S. 1 TzBfG

Wenn

ein Teilzeitantrag nicht spätestens einen Monat vor Beginn in Textform abgelehnt wird

dann verringert sich die Arbeitszeit wie beantragt – auch die gewünschte Verteilung gilt.

§ 8 Abs. 5 S. 2–3 TzBfG

Wenn

die Kündigung per E-Mail verschickt wird

dann ist sie unwirksam: Sie braucht die Schriftform, die elektronische Form ist ausgeschlossen.

§ 623 BGB

Wenn

der Arbeitsvertrag der Gemeinde ohne handschriftliche Unterschrift des Bürgermeisters und Dienstsiegel ausgeht

dann braucht er zu seiner Wirksamkeit die Genehmigung der Gemeindevertretung – soweit die Hauptsatzung keine Wertgrenze setzt.

§ 39 Abs. 3a KV M-V§ 38 Abs. 6 KV M-V

Prozesslotse kennt diese Stellen – und zeigt sie Ihnen dort, wo Sie entscheiden.

Verfahrenslandkarte

68 Personalverfahren. Ein klarer Überblick.

Von der Personalgewinnung über Beschäftigung, Arbeitszeit und Gesundheit bis zu Kündigung, Ruhestand und Personalvertretung – das fachliche Verfahrensportfolio für kommunale Verwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern. Für Tarifbeschäftigte, Auszubildende und Beamte.

68Personalverfahrenin 10 Bereichen

Zehn Bereiche · antippen zum Filtern

68katalogisierte Verfahren im Portfolio
56S1 Entscheidungsunterstützung mit Handlungsoptionen
12S2 Verfahrensauskunft: Zuständigkeit, Beteiligung, Fristen – ohne Zulässigkeitsbewertung

68 Verfahren

Tippen Sie auf ein Verfahren, um es für Ihre Pilotanfrage vorzumerken – bis zu fünf.

01

Personalgewinnung & Ausbildung

10 Verfahren · 8 × S1 · 2 × S2

02

Beschäftigung & Personaleinsatz

10 Verfahren · 10 × S1

03

Arbeitszeit, Abwesenheit & Vereinbarkeit

8 Verfahren · 7 × S1 · 1 × S2

04

Laufbahn & Personalentwicklung

5 Verfahren · 4 × S1 · 1 × S2

05

Vergütung, Ansprüche & Leistungen

3 Verfahren · 2 × S1 · 1 × S2

06

Gesundheit & Prävention

5 Verfahren · 4 × S1 · 1 × S2

07

Konflikte, Pflichtverletzungen & Kündigung

9 Verfahren · 9 × S1

08

Austritt, Ruhestand & Zeugnisse

7 Verfahren · 6 × S1 · 1 × S2

09

Personalvertretung & innerdienstliche Regeln

7 Verfahren · 2 × S1 · 5 × S2

10

Personalakte & besondere Sachmaßnahmen

4 Verfahren · 4 × S1

Stand 15.10.2026. Die Übersicht beschreibt das fachliche Verfahrensportfolio und die vorgesehene Modellierungsstufe – nicht pauschal die aktuelle Verfügbarkeit. Welche Verfahren im Pilot nutzbar sind, bestätigen wir vor dem Start je Verfahren.

So arbeitet Prozesslotse

Ein Vorgang, eine Kette. Vom Eingang bis zur Akte.

  1. 1

    Eingang

    Sie erfassen, was vorliegt: Anlass, Gemeinde, Daten. Form und Fristen werden sofort geprüft.

  2. 2

    Rechtsgrundlage

    Voraussetzungen werden aus Ihren Angaben geprüft – mit Fundstelle im Wortlaut, für die richtige Gemeinde.

  3. 3

    Entscheidung

    Alle vertretbaren Wege mit Voraussetzung, Folge und Fundstelle. Ungewichtet. Sie wählen.

  4. 4

    Beteiligung & Fristen

    Personalrat, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellung: wer, bis wann – und wo eine Zustimmungsfiktion greift.

  5. 5

    Schreiben & Vermerk

    Das Schreiben im Namen der Gemeinde und ein Vermerk, was warum entschieden wurde. Beides nehmen Sie zur Akte.

Recht ohne Vorgang gibt es. Vorgang ohne Recht auch. Prozesslotse verbindet beides in einem durchgehenden Vorgang.

Selbst ausprobieren

Spielen Sie einen Teilzeitantrag durch. In zwei Minuten.

Ein Musterfall mit ausgedachten Daten, vereinfacht dargestellt – direkt hier, ohne Anmeldung. So sieht ein Vorgang in Prozesslotse aus: erst prüfen, dann rechnen, dann entscheiden – und am Ende das Schreiben.

Hinweis: Ohne JavaScript sehen Sie alle Schritte untereinander.

1 · Eingang: Was liegt vor?

Die Sachbearbeiterin trägt ein, was der Antrag enthält. Prozesslotse prüft Form und Frist sofort.

Anliegen
Verringerung der Arbeitszeit
Eingang
per E-Mail, Mo 02.11.2026
Arbeitgeber
Gemeinde Beispielsee
Bearbeitet durch
Amt Musterland
Wunsch
39 → 30 Wochenstunden, auf 4 Tage
Gewünschter Beginn
Di 01.06.2027

Textform gewahrt – eine E-Mail genügt.

§ 8 Abs. 2 S. 1 TzBfG§ 126b BGB

Rechtzeitig gestellt – mehr als drei Monate vor dem gewünschten Beginn.

§ 8 Abs. 2 S. 1 TzBfG

Arbeitgeber ist die Gemeinde Beispielsee – nicht das Amt. Alles Weitere rechnet mit ihr.

2 · Besteht ein Anspruch nach § 8 TzBfG?

Die Voraussetzungen werden aus den Angaben geprüft. Eine davon hängt an der Gemeinde – probieren Sie beide Werte aus.

Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate – beschäftigt seit 2019.

§ 8 Abs. 1 TzBfG

Keine Verringerung in den letzten zwei Jahren – Angabe der Personalstelle.

§ 8 Abs. 6 TzBfG

Mehr als 15 Beschäftigte – gezählt bei der Gemeinde, nicht beim Amt.

§ 8 Abs. 7 TzBfG
§ 8 TzBfG ist anwendbar. Weiter mit den Fristen – dort entscheidet sich, ob die Gemeinde rechtzeitig antwortet.

3 · Fristen: rückwärts vom gewünschten Beginn

Prozesslotse rechnet die Frist aus und hält sie im Vorgang sichtbar, bis er abgeschlossen ist.

  1. Mo 02.11.2026

    Antrag eingegangen

  2. bis zur Entscheidung

    Erörterung mit der Beschäftigten – Ziel ist eine Vereinbarung

    § 8 Abs. 3 S. 1 TzBfG
  3. spätestens Fr 30.04.2027

    Ihre Antwort muss in Textform zugegangen sein

    § 8 Abs. 5 S. 1 TzBfG
  4. Di 01.06.2027

    gewünschter Beginn der Teilzeit

Achtung, Fiktion: Geht bis Fr 30.04.2027 keine Ablehnung in Textform zu, verringert sich die Arbeitszeit wie beantragt – und die gewünschte Verteilung gilt als festgelegt.
§ 8 Abs. 5 S. 2–3 TzBfG

Beteiligung: Ob und wann der Personalrat zu beteiligen ist, hängt am gewählten Weg. Prozesslotse zeigt das je Weg – mit Frist nach PersVG M‑V.

4 · Entscheidung: drei Wege, keine Vorauswahl

Prozesslotse gewichtet nicht. Jeder Weg zeigt Voraussetzung, Folge und Fundstelle. Entscheiden tut der Dienstherr – wählen Sie einen Weg.

5 · Das Schreiben – im Namen der Gemeinde

Prozesslotse setzt das Schreiben nach dem gewählten Weg auf. Die Fundstellen stehen als Randnotiz daneben, nicht im Brief.

Gemeinde Beispielsee
Der Bürgermeister
bearbeitet durch
Amt Musterland · Personalstelle

Frau E. Beispiel · Beispielsee, den 13.04.2027

Ihr Antrag vom 02.11.2026 auf Verringerung der Arbeitszeit

Sehr geehrte Frau Beispiel,

Ihrem Antrag stimmen wir zu. Ab dem 01.06.2027 beträgt Ihre regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden, verteilt wie von Ihnen gewünscht auf vier Tage. Ihr Entgelt bemisst sich ab diesem Tag anteilig.

Den Vertrag zur Änderung Ihres Arbeitsvertrages erhalten Sie gesondert zur Unterschrift.

Mit freundlichen Grüßen

BürgermeisterMusterfall · keine echten Daten
RandnotizZustimmung und Verteilung nach Wunsch; Entgelt anteilig.§ 8 Abs. 4 S. 1 TzBfG§ 24 Abs. 2 TVöD
FristZugang bis Fr 30.04.2027 – Zustellweg und Zugangsdatum werden im Vorgang festgehalten.§ 8 Abs. 5 S. 1 TzBfG
Vermerk zur Akte: was entschieden wurde (Weg A), auf welcher Rechtsgrundlage, mit welchen Fristen und welcher Beteiligung – zum Abheften in Ihrer Personalakte. Danach wird der Personenbezug in Prozesslotse gelöscht.

So, nur mit Ihren Gemeinden und Ihren Fällen?

Pilotplatz anfragen

Gebaut für den öffentlichen Dienst

Damit Personalrat und Datenschutz Ja sagen können.

Entscheiden tun Sie.

Prozesslotse zeigt Rechtsgrundlagen, Wege und Folgen – ungewichtet. Wo das Gesetz Auslegung zulässt, stehen die vertretbaren Lesarten mit Fundstelle nebeneinander. Bei Kündigung und Abmahnung weist Prozesslotse darauf hin, gegebenenfalls Rechtsberatung einzubeziehen.

Keine KI im Entscheidungspfad.

Regeln, Fristen und Optionen sind von Menschen festgelegt und nachvollziehbar. Kein Sprachmodell im Vorgang, keine Personaldaten an KI-Dienste. Freigaben werden namentlich protokolliert.

Keine Personalakte. Keine Schattenakte.

Personenbezogene Daten liegen nur im laufenden Vorgang und werden nach dem Abschluss gelöscht. Schreiben und Vermerk haben Sie dann längst in Ihrer Akte – fällt Prozesslotse aus, fehlt Ihnen nichts.

Keine Leistungskontrolle.

Keine Auswertungen über einzelne Beschäftigte – auch nicht über die Sachbearbeiterin. Festgehalten wird der Vorgang, nicht die Arbeitsweise.

Jede Gemeinde ist eine eigene Grenze.

Amt und Gemeinden sind getrennte Arbeitgeber – in Prozesslotse auch getrennte Datenbereiche. Im Schreiben steht immer die Gemeinde, die Arbeitgeberin ist.

Betrieb in Deutschland.

Keine Übermittlung in Drittländer. Prozesslotse ergänzt LOGA, Sage & Co. – es ersetzt sie nicht und braucht keinen Datenumzug.

Unterlagen für Datenschutz, Personalrat und IT-Sicherheit

Hier stehen die Unterlagen für die Prüfung in Ihrer Verwaltung – öffentlich, ohne Anmeldung, jede mit Versionsnummer und Datum. So können Datenschutzbeauftragte, Personalrat und IT-Sicherheit vorab prüfen. Was noch in Vorbereitung ist, ist als solches gekennzeichnet.

Die Übersicht der Unterlagen erscheint mit eingeschaltetem JavaScript. Sie erhalten sie auch per E-Mail an hello@prozesslotse.app.

Neue Fassungen ersetzen ältere nicht stillschweigend: Frühere Fassungen bleiben unter ihrer Versionsnummer abrufbar. Fehlt Ihnen eine Unterlage oder ein Prüfpunkt? Schreiben Sie uns.

Aus der Praxis

Aus der Personalstelle. Für die Personalstelle.

Prozesslotse entsteht in Mecklenburg-Vorpommern – entwickelt von einem Praktiker, der TVöD und Personalvertretungsrecht M-V aus der täglichen Arbeit kennt. Deshalb fragt Prozesslotse nach dem, was im Alltag zählt: Welche Gemeinde ist Arbeitgeberin? Wer unterschreibt? Bis wann muss die Antwort zugegangen sein?

Mario GehrkeGründer und Entwickler von Prozesslotse

Für wen

  • Ämter mit ihren amtsangehörigen Gemeinden
  • Amtsfreie Gemeinden
  • Städte

Verfahren

68 Personalverfahren in 10 Bereichenfür Tarifbeschäftigte, Auszubildende und Beamte

Rechtsgrundlagen, unter anderem

TVöDTVAöDTzBfGBGBBEEGMuSchGSGB IXBeamtStGLBG M-VKV M-VPersVG M-V

Pilotphase

Werden Sie Pilotverwaltung. Vier Wochen, kostenfrei.

Sie arbeiten mit nachgestellten Fällen aus Ihrem Alltag – ohne echte Personaldaten. Und Sie bestimmen mit, wie Prozesslotse weiter wächst.

  • Eingerichtet für Ihre VerwaltungIhr Amt und Ihre Gemeinden – jede als eigener Arbeitgeber.
  • Direkter Draht zum EntwicklerIhre Rückmeldung landet ohne Umweg dort, wo gebaut wird.
  • Unterlagen liegen bereitInfoblatt für den Personalrat, Muster für die Dienstanweisung, AVV und TOM für den späteren Echtbetrieb.
  • Sie entscheiden danachNach vier Wochen entscheiden Sie, ob es weitergeht.

Pilotplätze sind begrenzt – jede Pilotverwaltung wird persönlich begleitet.

  1. 1

    2 MINUTEN

    Anfrage

    Verwaltungsart wählen und bis zu fünf Verfahren vormerken – die E-Mail ist vorbereitet.

  2. 2

    30 MINUTEN

    Gespräch

    Ihre Gemeinden, Ihre Fragen, mit Vorführung. Gemeinsam wählen wir drei bis fünf häufige Verfahren für Ihren Pilot.

  3. 3

    EINRICHTUNG

    Ihre Verwaltung in Prozesslotse

    Amt und Gemeinden als eigene Arbeitgeber angelegt, Einweisung inklusive.

  4. 4

    4 WOCHEN

    Im Alltag erproben

    Kostenfrei, mit persönlicher Begleitung. Danach entscheiden Sie.

Preise

Klare Preise. Planbar für den Haushalt.

Erst vier Wochen Pilot, kostenfrei. Danach ein fester Monatspreis je Verwaltung – die Paketgröße richtet sich nach der Größe Ihrer Verwaltung. Welches Paket passt, klären wir im Gespräch.

Pilot

0 € · 4 Wochen

Mit nachgestellten Fällen aus Ihrem Alltag. Persönlich begleitet. Danach entscheiden Sie.

Paket S

199 € / Monat

Für kleinere Verwaltungen.

Paket M

349 € / Monat

Für mittlere Verwaltungen.

Paket L

499 € / Monat

Für große Verwaltungen.

Einrichtung und Einweisung inbegriffen Vertragslaufzeit 12 Monate

Häufige Fragen

Was Personalstellen vorher wissen wollen.

Welche Verfahren deckt Prozesslotse ab?
68 Personalverfahren in 10 Bereichen – von der Personalgewinnung über Arbeitszeit, Gesundheit und Kündigung bis zu Ruhestand und Personalvertretung, für Tarifbeschäftigte, Auszubildende und Beamte. 56 davon mit Entscheidungsunterstützung (S1), 12 als Verfahrensauskunft (S2). Zur Verfahrenslandkarte → Die Übersicht beschreibt das fachliche Portfolio; welche Verfahren im Pilot nutzbar sind, bestätigen wir vor dem Start je Verfahren.
Ersetzt Prozesslotse unsere Personalsoftware?
Nein. LOGA, Sage & Co. bleiben Ihr System für Stammdaten und Abrechnung, die Personalakte bleibt Ihre Akte. Prozesslotse führt den einzelnen Vorgang bis zum Schreiben – das Ergebnis nehmen Sie zu Ihren Unterlagen.
Ist das Rechtsberatung?
Nein. Prozesslotse liefert Rechtsgrundlagen, Fundstellen und Hinweise. Die Entscheidung trifft immer ein Mensch in Ihrer Verwaltung. Bei Kündigungen und Abmahnungen weist Prozesslotse ausdrücklich darauf hin, gegebenenfalls Rechtsberatung einzubeziehen.
Steckt KI dahinter?
Nicht im Entscheidungspfad. Regeln, Fristen und Optionen sind von Menschen festgelegt und im Katalog hinterlegt – bei gleichen Angaben kommt immer dasselbe heraus, nachvollziehbar bis zur Fundstelle. Personaldaten gehen an keinen KI-Dienst.
Wie aktuell sind die Rechtsgrundlagen?
Fundstellen werden im Wortlaut aus amtlichen Quellen erfasst und regelmäßig maschinell mit der Quelle abgeglichen. Freigaben werden namentlich protokolliert. Änderungen an Gesetzen und Tarifverträgen werden in den Katalog eingepflegt.
Wir sind ein Amt mit mehreren Gemeinden. Passt das?
Genau dafür ist Prozesslotse gebaut. Das Amt und jede Gemeinde sind eigene Arbeitgeber und eigene Datenbereiche. Schwellen wie die Beschäftigtenzahl werden für die richtige Gemeinde gezählt, und im Schreiben steht die Gemeinde als Arbeitgeberin.
Was sagt der Personalrat dazu?
Prozesslotse wertet keine Beschäftigten aus – auch nicht die Personalsachbearbeitung. Für die Beteiligung bei der Einführung erhalten Sie ein Infoblatt für den Personalrat und Muster für Dienstanweisung bzw. Dienstvereinbarung.
Wo liegen die Daten?
In Deutschland, ohne Übermittlung in Drittländer. Personenbezogene Daten liegen nur im laufenden Vorgang und werden nach dem Abschluss gelöscht. Im Pilot arbeiten Sie mit nachgestellten Fällen, also ohne echte Personaldaten.
Was kostet der Pilot – und was kommt danach?
Der Pilot kostet nichts und dauert vier Wochen. Danach entscheiden Sie, ob Sie weitermachen. Wenn ja, gilt ein Vertrag über 12 Monate zum Monatspreis Ihres Pakets.

Pilotplatz anfragen

Bereit für den nächsten Schritt? Zwei Minuten genügen.

Ihre Anfrage – mit drei Klicks vorbereitet

1 · Wer sind Sie?
2 · Welche Verfahren sind Ihnen am wichtigsten? (bis zu fünf)

0 von 5 vorgemerkt · alle 68 finden Sie in der Verfahrenslandkarte

Ihre Auswahl bleibt in Ihrem Browser, bis Sie die vorbereitete E-Mail selbst absenden. Bitte keine Angaben zu Beschäftigten.

Lieber direkt?

TELEFON+49 1573 9600 909 E-MAILhello@prozesslotse.app

Scan2MailMit dem Handy scannen und direkt schreiben.

Unverbindlich Vertraulich Antwort persönlich vom Entwickler

Impressum

Angaben gemäß § 5 DDG

Mario Gehrke
Prozesslotse (Produkt)
Neuer Weg 8
18320 Wiepkenhagen

Kontakt

Telefon: +49 1573 9600 909
E-Mail: hello@prozesslotse.app

Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV

Mario Gehrke, Anschrift wie oben

Hinweis

Prozesslotse liefert Rechtsgrundlagen und Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Der Probefall auf dieser Seite verwendet ausgedachte Daten.

Datenschutzerklärung

Diese Erklärung informiert nach Art. 13 DSGVO darüber, welche personenbezogenen Daten beim Besuch dieser Website verarbeitet werden. Kurz gesagt: Die Seite setzt keine Cookies, speichert nichts auf Ihrem Gerät, lädt nichts von fremden Servern und wertet Ihren Besuch nicht aus.

1. Verantwortlicher

Mario Gehrke, Neuer Weg 8, 18320 Wiepkenhagen
E-Mail: hello@prozesslotse.app, Telefon: +49 1573 9600 909

2. Datenschutzbeauftragter

Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht benannt. Eine Pflicht dazu besteht nicht, weil weniger als 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (§ 38 Abs. 1 Satz 1 BDSG). Ansprechpartner für alle Fragen zum Datenschutz ist der Verantwortliche (Nr. 1).

3. Aufruf der Website: Hosting und Server-Protokolle

Anbieter des Webspace ist die united-domains GmbH, Gautinger Straße 10, 82319 Starnberg. Die Server betreibt in deren Auftrag die IONOS SE, Elgendorfer Straße 57, 56410 Montabaur, in Rechenzentren in Deutschland.

Bei jedem Aufruf werden technisch notwendige Zugriffsdaten verarbeitet: IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, aufgerufene Datei, übertragene Datenmenge, Statuscode, Browser und Betriebssystem sowie die zuvor besuchte Seite, sofern Ihr Browser sie übermittelt. Zweck ist die Auslieferung der Seite sowie die Sicherheit und Stabilität des Betriebs, insbesondere die Abwehr von Angriffen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse liegt in einer sicheren und störungsfreien Bereitstellung der Website.

Nach Angaben des Anbieters werden die Zugriffsdaten bei IONOS 8 Wochen gespeichert, die IP-Adresse dabei nur in anonymisierter Form, und danach gelöscht. Wir selbst werten diese Daten nicht aus und führen sie nicht mit anderen Daten zusammen.

4. Erklärvideo

Das Erklärvideo liegt auf demselben Server wie diese Seite. Die Videodatei wird erst geladen, wenn Sie das Video starten; dabei fallen nur die in Nr. 3 genannten Zugriffsdaten an. Es ist keine Videoplattform eingebunden. Die Sprecherstimme des Videos ist mit einem Dienst zur Sprachsynthese künstlich erzeugt; beim Abspielen werden dabei keine Daten an diesen Dienst übertragen.

5. Probefall, Verfahrenssuche und Anfrage-Assistent

Diese Funktionen laufen vollständig in Ihrem Browser. Ihre Eingaben werden weder an uns noch an Dritte übertragen und nicht gespeichert; sie sind beim Schließen der Seite verschwunden. Erst wenn Sie eine vorbereitete E-Mail selbst in Ihrem E-Mail-Programm absenden, erhalten wir deren Inhalt (Nr. 6). Der Probefall verwendet ausgedachte Daten.

6. Kontakt per E-Mail oder Telefon

Wenn Sie uns schreiben oder anrufen, verarbeiten wir Ihre Angaben (Name, Kontaktdaten, Inhalt der Anfrage, Verwaltung), um Ihre Anfrage zu beantworten und eine Zusammenarbeit anzubahnen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit es um vorvertragliche Maßnahmen geht, im Übrigen Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Beantwortung von Anfragen). Das E-Mail-Postfach betreibt die united-domains GmbH (Nr. 3).

Wir löschen Anfragen, sobald sie erledigt sind und keine Aufbewahrungspflicht besteht. Führt eine Anfrage zu einem Vertrag, bewahren wir den Schriftwechsel als Geschäftsbriefe sechs Jahre auf (§ 147 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 3 AO).

7. Keine Cookies, kein Zugriff auf Ihr Gerät, kein Tracking

Diese Website setzt keine Cookies und speichert keine Informationen auf Ihrem Endgerät (auch nicht im lokalen Speicher des Browsers) und liest keine dort gespeicherten Informationen aus. Eine Einwilligung nach § 25 TDDDG ist deshalb nicht erforderlich; es gibt keinen Einwilligungsbanner. Es werden keine Analyse-, Statistik-, Werbe- oder Tracking-Dienste eingesetzt, keine Zählpixel und keine Profile gebildet. Die Begrüßung nach Tageszeit berechnet Ihr Browser aus seiner eigenen Uhrzeit; sie wird nicht übertragen.

8. Keine Inhalte Dritter, keine Übermittlung in Drittländer

Die Seite lädt keine Inhalte von fremden Servern: Die Schriftart ist eingebettet, es gibt keine eingebundenen Karten, Videoplattformen, Schriftdienste, Content-Delivery-Netzwerke oder Social-Media-Schaltflächen. Empfänger personenbezogener Daten sind ausschließlich die in Nr. 3 genannten Dienstleister als Auftragsverarbeiter. Eine Übermittlung in Länder außerhalb der Europäischen Union findet nicht statt.

9. Keine automatisierte Entscheidung, keine künstliche Intelligenz

Es findet keine automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling nach Art. 22 DSGVO statt. Auf dieser Website werden keine Dienste der künstlichen Intelligenz eingesetzt, die Ihre Daten verarbeiten.

10. Anmeldeseite

Die Seite „Anmelden“ nimmt keine Zugangsdaten entgegen und verarbeitet keine Eingaben. Sie verweist erst mit dem Start der Pilotphase auf die Anwendung; für die Anwendung gelten dann eigene Datenschutzhinweise.

11. Verschlüsselung und Sicherheit

Die Website ist nur verschlüsselt erreichbar (TLS, HTTPS). Sicherheitsregeln im Browser verhindern, dass die Seite in fremde Seiten eingebettet wird oder fremde Inhalte nachlädt. Sicherheitshinweise nehmen wir unter der in Nr. 1 genannten E-Mail-Adresse entgegen.

12. Pflicht zur Bereitstellung

Sie sind nicht verpflichtet, uns personenbezogene Daten bereitzustellen. Ohne die Zugriffsdaten nach Nr. 3 kann die Website jedoch technisch nicht ausgeliefert werden.

13. Ihre Rechte

Sie haben das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) und Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Wir holen keine Einwilligungen ein; ein Widerruf ist deshalb nicht erforderlich. Eine formlose Nachricht an die E-Mail-Adresse in Nr. 1 genügt.

Widerspruchsrecht: Soweit wir Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO verarbeiten, können Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen (Art. 21 Abs. 1 DSGVO).

Sie haben außerdem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren (Art. 77 DSGVO). Zuständig ist: Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, Lennéstraße 1, Schloss, 19053 Schwerin, Telefon 0385 59494-0, E-Mail info@datenschutz-mv.de.

Stand dieser Datenschutzerklärung: 17. Oktober 2026